FINANZIERUNG

Das Kinderheim Titlisblick ist ein sozialpädagogisches Spezialheim, das durch den Regierungsrat des Kantons Luzern gesetzlich anerkannt ist.

Wir finanzieren uns durch Beiträge der einweisenden Stellen, Beiträge der Kantone, durch Spenden sowie durch Mittel des Vereins Kinderheim Titlisblick. 

Wir setzen die von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten Mittel wirksam und zielgerichtet ein. Zudem geben wir regelmässig Rechenschaft ab über den Einsatz der Gelder.

Die Finanzierung ist im Kanton Luzern im Rahmen des Gesetzes über Soziale Einrichtungen (SEG) geregelt. Für ausserkantonale Kinder erfolgt die Abrechnung gemäss interkantonaler Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE).
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