Aus pädagogischen Gründen streben wir möglichst konstante Kindergruppen an und nutzen die tragenden und fördernden Beziehungen der Kinder untereinander. Deshalb empfehlen wir eine Mindestaufenthaltsdauer von einem Jahr auf der Wohngruppe. Die Platzierung der Kinder im Kinderheim Titlisblick ist für alle Kinder ein Zwischenschritt zu einer mittel- bis langfristigen Anschlusslösung.


Zusammenarbeit mit den Eltern: Familie einbeziehen, gemeinsam Zukunft entwickeln

Nebst unserer kompetenten, liebevollen Betreuung und Förderung sowie einem klar strukturierten Alltag für die Kinder beziehen wir auch die Eltern in die Erziehung ihrer Kinder ein und begleiten sie in ihrem Prozess. Unser Konzept der Elternbesuche berücksichtigt die Situation der Eltern mit einer ihnen angepassten Besuchsregelung. Durch individuelle Beratung und Begleitung unterstützen wir die Erziehungsfähigkeit und Entwicklung der Eltern so weit wie möglich. In regelmässigen Elterngesprächen werden die Entwicklung des Kindes, die Gründe für die Platzierung im Titlisblick sowie die Ziele der Eltern besprochen und reflektiert. Anhand der Auswertung der Besuchsverläufe entwickeln wir gemeinsam mit den Eltern Zukunftsperspektiven und bereiten diese mit ihnen und den Mandatstragenden vor.


Behörden und Gerichte: fundiert informieren

Die enge Prozessbegleitung von Kind und Eltern erlaubt es unseren Fachpersonen aus Sozialpädagogik und Sozialarbeit, differenzierte Aussagen zu machen: einerseits zum Kind und seinen Bedürfnissen, anderseits zu den Eltern, ihrer Entwicklung und ihren Ressourcen. Unsere Empfehlungen für das Kind nach dem Aufenthalt im Titlisblick sind fundiert und basieren auf Erfahrungswerten. Die Sozialarbeiterin und die sozialpädagogische Bezugsperson verfassen regelmässig Berichte zuhanden der Mandatstragenden und bei Bedarf auch für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sowie Gerichte.

Unser Auftrag: Platz für viele und vieles

Das Kinderheim Titlisblick hat eine Leistungsvereinbarung mit der Dienststelle Soziales und Gesellschaft des Kantons Luzern. Wir nehmen Kinder aus der ganzen Deutschschweiz auf.
 

Als Platzierungsgründe gelten folgende Sachverhalte

  • Psychische und/oder physische Krankheit der Eltern oder eines Elternteils
  • Psychische und physische Gewalt in der Familie und an den Kindern
  • Elternschaft bei einer geistigen Behinderung / Lernbehinderung
  • Überbrückung bei Überforderung der Eltern
  • Suchtproblematik der Eltern oder eines Elternteils